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ENERGIEAUSWEISE

  • Seit 2012 sind Eigentümer von Wohnungen gegenüber Käufern oder Mietern verpflichtet, auf Nachfrage einen Energieausweis für Umbauten, Neubauten, Sanierungen oder Instandsetzungen vorzulegen. Immer mehr Mieter nehmen dieses Recht in Gebrauch.

  • Wir bieten Ihnen die Ausstellung eines Energieausweises für Ihre Immobilie, Wohnung, Industriegebäude oder andere Objekte nach dem Energieausweisvorlagegesetz(EAVG). Hierbei berücksichtigen wir das EAVG, das Bautechnikgesetz und die Bautechnikverordnung, damit Sie sich auf rechtlich sicherem Boden bewegen.

 

Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig.