MAßNAHMEN LAUT BauKG

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In Kombination mit unseren Bauleitungen bzw. Bauaufsichten, oder auch für sich bieten wir ihnen Folgende Koordinationsleistungen gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG), sowie ÖNORM B 2107 1-3, Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und Arbeitnehmer-Schutzgesetz (AschG) an:

 

  • Erstellen der Vorankündigung beim zuständigen Arbeitsinspektorat
  • Erstellen eines SIGE-Plans nach Bauzeitplänen vom Bauherrn/Projektleiter
  • Unterlage für spätere Arbeiten
  • Baustellenbegehungen inkl. Protokollierung

 

Nichteinhaltung der im BauKG beschriebenen Maßnahmen führt zu Strafzahlungen. Damit sie von diesen nicht überrascht werden, sind die o.g. Maßnahmen zwingend erforderlich.