In Kombination mit unseren Bauleitungen bzw. Bauaufsichten, oder auch für sich bieten wir ihnen Folgende Koordinationsleistungen gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG), sowie ÖNORM B 2107 1-3, Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und Arbeitnehmer-Schutzgesetz (AschG) an:
Erstellen der Vorankündigung beim zuständigen Arbeitsinspektorat
Erstellen eines SIGE-Plans nach Bauzeitplänen vom Bauherrn/Projektleiter
Unterlage für spätere Arbeiten
Baustellenbegehungen inkl. Protokollierung
Nichteinhaltung der im BauKG beschriebenen Maßnahmen führt zu Strafzahlungen. Damit sie von diesen nicht überrascht werden, sind die o.g. Maßnahmen zwingend erforderlich.